Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Dieser Artikel beantwortet Fragen zu Pflegekosten, Pflegegrad-Antrag und zustehenden Leistungen in Deutschland.
Die Kosten für Pflege können erheblich sein und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich gibt es eine Aufteilung der Kosten, an der sich Pflegebedürftige, die Pflegeversicherung und unter Umständen weitere Stellen beteiligen.
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und deckt einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Die Leistungen sind jedoch oft nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken, da sie als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Manche Krankenkassen fördern private Pflegezusatzversicherungen.
Der Pflegebedürftige trägt in der Regel einen erheblichen Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser Eigenanteil kann die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Einrichtung, Investitionskosten sowie einen Teil der direkten Pflegeleistungen umfassen, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht.
Wenn der Pflegebedürftige die Kosten nicht vollständig selbst tragen kann, können Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht zur Kasse gebeten werden. Die Höhe des einzufordernden Betrags hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab.
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und der Eigenanteil des Pflegebedürftigen sowie seiner Angehörigen nicht aus, kann Sozialhilfe beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die restlichen Pflegekosten, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält. Die Einstufung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
Der Prozess beginnt mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Dieser Antrag kann vom Pflegebedürftigen selbst oder von einer bevollmächtigten Person (z.B. Angehörige) gestellt werden.
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) – bei gesetzlich Versicherten – oder Medicproof – bei privat Versicherten – mit einer Begutachtung. Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht den Pflegebedürftigen zu Hause oder in der Einrichtung, um den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen zu beurteilen:
Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die anschließend gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden.
Anhand der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgelegt:
| Pflegegrad | Grad der Selbstständigkeit | Erforderliche Punkte |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Die Pflegekasse informiert den Antragsteller über den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungsansprüche.
Sollte der beantragte Pflegegrad nicht gewährt oder als zu niedrig empfunden werden, kann innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, sich hierbei beraten zu lassen, da oft zusätzliche Informationen oder eine erneute Begutachtung notwendig sein können.
Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren je nach Pflegegrad und Art der Pflege (häuslich, teilstationär, vollstationär).
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistungen pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 € (Basisleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegeberatung) | 947 € | 125 € |
| 2 | 332 € | 761 € | 125 € |
| 3 | 573 € | 1.432 € | 125 € |
| 4 | 765 € | 1.778 € | 125 € |
| 5 | 947 € | 2.200 € | 125 € |
Zusätzlich gibt es für alle Pflegegrade (außer Pflegegrad 1, hier nur Entlastungsbetrag) sogenannte Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Auch für die Tages- und Nachtpflege (teilstationär) sowie für die vollstationäre Pflege im Heim gibt es gestaffelte Leistungen. Hierbei decken die Beträge in der Regel einen Anteil der pflegebedingten Kosten ab, während der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst tragen muss.
Die Auseinandersetzung mit Pflegekosten und dem Pflegegrad-Prozess ist komplex, aber unerlässlich, um im Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein und die zustehenden Leistungen zu erhalten.
Die Gewährleistung einer angemessenen und bezahlbaren Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch frühzeitige Information und aktive Gestaltung können Sie jedoch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ihre eigene Pflegesituation optimal zu gestalten.
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