Zurück zur Übersicht

Pflegegrad & Pflegekosten: Leistungen & Zuschüsse erklärt

2 min

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Dieser Artikel beantwortet Fragen zu Pflegekosten, Pflegegrad-Antrag und zustehenden Leistungen in Deutschland.

Wer zahlt die Pflegekosten?

Die Kosten für Pflege können erheblich sein und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich gibt es eine Aufteilung der Kosten, an der sich Pflegebedürftige, die Pflegeversicherung und unter Umständen weitere Stellen beteiligen.

Die Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und deckt einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab. Die Leistungen sind jedoch oft nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken, da sie als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Manche Krankenkassen fördern private Pflegezusatzversicherungen.

Eigenanteil des Pflegebedürftigen

Der Pflegebedürftige trägt in der Regel einen erheblichen Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser Eigenanteil kann die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Einrichtung, Investitionskosten sowie einen Teil der direkten Pflegeleistungen umfassen, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgeht.

Angehörige

Wenn der Pflegebedürftige die Kosten nicht vollständig selbst tragen kann, können Angehörige (Ehepartner, Kinder) im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht zur Kasse gebeten werden. Die Höhe des einzufordernden Betrags hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab.

Sozialhilfe

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und der Eigenanteil des Pflegebedürftigen sowie seiner Angehörigen nicht aus, kann Sozialhilfe beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die restlichen Pflegekosten, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Der Pflegegrad-Prozess: So wird Pflegebedürftigkeit festgestellt

Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegeversicherung erhält. Die Einstufung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.

1. Antragstellung

Der Prozess beginnt mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Dieser Antrag kann vom Pflegebedürftigen selbst oder von einer bevollmächtigten Person (z.B. Angehörige) gestellt werden.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof

Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) – bei gesetzlich Versicherten – oder Medicproof – bei privat Versicherten – mit einer Begutachtung. Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht den Pflegebedürftigen zu Hause oder in der Einrichtung, um den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen zu beurteilen:

  • Mobilität:
    Kann sich die Person fortbewegen, Haltung wechseln?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
    Kann die Person Entscheidungen treffen, sich orientieren, Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
    Treten Ängste, Depressionen oder Aggressionen auf?
  • Selbstversorgung:
    Kann sich die Person waschen, anziehen, essen?
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:
    Kann die Person Medikamente einnehmen, Verbände wechseln?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte:
    Kann die Person den Tagesablauf planen, Kontakte pflegen?

Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die anschließend gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden.

3. Feststellung des Pflegegrades

Anhand der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgelegt:

Pflegegrad Grad der Selbstständigkeit Erforderliche Punkte
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 bis 100

4. Leistungsbescheid

Die Pflegekasse informiert den Antragsteller über den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungsansprüche.

5. Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Sollte der beantragte Pflegegrad nicht gewährt oder als zu niedrig empfunden werden, kann innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Es ist ratsam, sich hierbei beraten zu lassen, da oft zusätzliche Informationen oder eine erneute Begutachtung notwendig sein können.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad

Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren je nach Pflegegrad und Art der Pflege (häuslich, teilstationär, vollstationär).

Leistungen bei häuslicher Pflege

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegesachleistungen pro Monat Entlastungsbetrag pro Monat
1 0 € (Basisleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegeberatung) 947 € 125 €
2 332 € 761 € 125 €
3 573 € 1.432 € 125 €
4 765 € 1.778 € 125 €
5 947 € 2.200 € 125 €

Zusätzlich gibt es für alle Pflegegrade (außer Pflegegrad 1, hier nur Entlastungsbetrag) sogenannte Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Leistungen bei teilstationärer und vollstationärer Pfleg

Auch für die Tages- und Nachtpflege (teilstationär) sowie für die vollstationäre Pflege im Heim gibt es gestaffelte Leistungen. Hierbei decken die Beträge in der Regel einen Anteil der pflegebedingten Kosten ab, während der Pflegebedürftige die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst tragen muss.

Fazit

Die Auseinandersetzung mit Pflegekosten und dem Pflegegrad-Prozess ist komplex, aber unerlässlich, um im Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein und die zustehenden Leistungen zu erhalten.

KassenKompass empfiehlt dir:

  1. Informieren Sie sich frühzeitig:
    Auch ohne akuten Pflegebedarf ist es sinnvoll, sich über die Leistungen der Pflegeversicherung und mögliche Zusatzversicherungen zu informieren.
  2. Nutzen Sie Beratungsangebote:
    Pflegekassen, Pflegestützpunkte oder unabhängige Pflegeberater können wertvolle Unterstützung im gesamten Prozess bieten.
  3. Dokumentieren Sie sorgfältig:
    Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den Bedarf und die erbrachten Leistungen nachvollziehbar zu machen. Dies ist besonders hilfreich bei der Begutachtung und bei Widersprüchen.
  4. Prüfen Sie Zusatzversicherungen:
    Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu minimieren und finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden.
  5. Bleiben Sie aktiv:
    Fördern Sie Ihre eigene Gesundheit und Mobilität, um möglichst lange selbstständig zu bleiben.

Die Gewährleistung einer angemessenen und bezahlbaren Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch frühzeitige Information und aktive Gestaltung können Sie jedoch einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ihre eigene Pflegesituation optimal zu gestalten.

Jetzt bist du an der Reihe!

Bereit, deine Gesundheit
zu optimieren?

Einfach die beste Krankenkasse
für dich finden.

Mehr als 10.893 Kunden vertrauen KassenKompass

4,8

auf Google