Häufige Fragen

Am meisten gefragt

Bin ich beim Wechsel durchgehend krankenversichert?

Ja. Es gibt keine Versicherungslücke – die neue Mitgliedschaft schließt direkt an die alte an.

Wann bekomme ich die Bestätigung des Wechsels?

Du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung. Wir leiten deinen Antrag weiter und begleiten den Prozess. Nach etwa 1–2 Wochen bekommst du deine Mitgliedsbestätigung.

Ist der Wechsel mit Aufwand verbunden?

Nein. Die neue Krankenkasse übernimmt alles, auch die Kündigung. Du füllst nur den Antrag aus und gibst ggf. Arbeitgeberdaten an.

Muss ich mich um irgendwas kümmern?

Deine neue Krankenkasse informiert automatisch die alte. Du musst nur deinem Arbeitgeber Bescheid geben – dafür bekommst du von uns eine fertige E-Mail-Vorlage.

Welche Leistungen bietet meine Krankenkasse?

Die Pflichtleistungen sind bei allen gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Homöopathie oder Sportkursen. Verbindlich sind immer die Angaben deiner Krankenkasse.

Können sich durch den Wechsel meine Leistungen verschlechtern?

Die gesetzlichen Pflichtleistungen bleiben gleich. Nur bei den freiwilligen Zusatzleistungen kann es Unterschiede geben. Im Vergleich siehst du, wo deine neue Kasse besser oder schlechter aufgestellt ist.

Übernimmt die neue Kasse laufende Behandlungen?

Ja. Alle Krankenkassen übernehmen laufende Behandlungen, da sie an denselben Leistungskatalog gebunden sind.

Wie kann ich meine Daten ändern?

Du kannst deine Daten einfach in deinem Account bei KassenKompass aktualisieren – der Kasse werden die korrigierten Daten ebenfalls mitgeteilt. Alternativ kannst du dich telefonisch mit deiner neuen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Wechsel & Ablauf

Wie läuft ein Krankenkassenwechsel ab?

Du stellst den Antrag bei der neuen Kasse. Sie kündigt automatisch deine alte und informiert Arbeitgeber oder Hochschule.

Bin ich während des Wechsels ununterbrochen versichert?

Ja. Beim Wechsel deiner Krankenkasse bist du stets ununterbrochen versichert.

Ab wann beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse?

Die Mitgliedschaft bei deiner neuen Krankenkasse beginnt immer nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist – also am ersten Tag des folgenden Monats. Kündigst du zum Beispiel im Oktober 2025, startet deine neue Mitgliedschaft am 01.01.2026.

Muss ich mich selbst um die Kündigung kümmern, wenn ich wechsle?

Nein, deine neue Krankenkasse erledigt die Abmeldung für dich.

Wie lange dauert der Wechsel?

In der Regel ist dein Wechsel nach etwa 4–6 Wochen abgeschlossen – abhängig von der Bearbeitungszeit der neuen Kasse.

Wie erfahre ich, dass mein Wechsel geklappt hat?

Du erhältst eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung von deiner neuen Krankenkasse.

Was passiert, wenn ich während des Wechsels umziehe oder den Arbeitgeber wechsle?

Kein Problem – informiere einfach deine neue Krankenkasse über die Änderungen. Der Wechsel bleibt gültig.

Was gilt, wenn ich bisher familienversichert war?

Dann stellst du einfach selbst einen neuen Antrag. Deine neue Krankenkasse prüft automatisch, ob du weiterhin familienversichert bleiben kannst oder eine eigene Mitgliedschaft starten musst.

Kann ich den Wechsel widerrufen?

Ja, das ist möglich. Wenn du dich umentscheidest, musst du einfach deiner alten Krankenkasse Bescheid geben. Diese macht den Wechsel dann rückgängig und du bleibst dort versichert.

Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?

Nach 12 Monaten kannst du wechseln. Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht mit derselben Frist von zwei Monaten.

Welche Voraussetzungen gelten für den Wechsel?

Du kannst nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit zwei Monaten Frist zum Monatsende wechseln. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit derselben Frist. Den Antrag stellst du einfach bei der neuen Kasse – sie kündigt die alte für dich.

Kann ich den Wechsel online machen?

Ja. Der Online-Antrag reicht. Nach etwa 1–2 Wochen bekommst du die Bestätigung deiner neuen Krankenkasse.

Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?

Nein. Beim Wechsel besteht eine gesetzliche Annahmepflicht – du kannst also nicht abgelehnt werden.

Beiträge & Zusatzbeitrag

Was, wenn meine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht?

Dann kannst du mit Sonderkündigungsrecht wechseln – ohne 12-Monats-Bindung, aber mit zwei Monaten Frist zum Monatsende.

Wann wird mein Beitrag abgebucht?

Angestellte zahlen über den Arbeitgeber, Selbstständige per Lastschrift oder Überweisung. Die Kasse informiert dich automatisch.

Kann ich meine Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, deine Krankenkassenbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar.

Gibt es beim Wechsel Kosten oder Nachteile?

Nein, du hast das freie Kassenwahlrecht und Krankenkassen dürfen für einen Wechsel keine Gebühren verlangen. Alle gesetzlichen Leistungen bleiben bestehen.

Leistungen & Vorteile

Warum lohnt sich der Wechsel finanziell?

Gesetzliche Krankenkassen stehen im Wettbewerb und unterscheiden sich bei Zusatzbeitrag, Bonusprogrammen und Zusatzleistungen. Wenn du zu einer Kasse wechselst, die besser zu deiner Situation passt, kannst du durch höhere Erstattungen oder Boni spürbar sparen.

Was bringt mir ein Bonusprogramm?

Du erhältst Geldprämien oder Zuschüsse, wenn du z. B. Sport treibst, Vorsorge nutzt oder Impfungen nachweist.

Was muss ich fürs Bonusprogramm tun?

Wir erinnern dich nach dem Wechsel und schicken dir eine einfache Anleitung. Meist reicht es, Vorsorge oder Sportmitgliedschaft nachzuweisen – dann bekommst du deinen Bonus schnell und unkompliziert.

Kann ich meinen alten Bonus noch geltend machen, wenn ich wechsle?

Ja, in der Regel bis zum Ende des alten Versicherungsjahres. Reiche den Nachweis einfach bei deiner bisherigen Krankenkasse ein.

Kann ich mehrere Bonusprogramme gleichzeitig nutzen?

Nein, immer nur das Programm deiner aktuellen Krankenkasse. Beim Wechsel startest du automatisch im neuen Bonusprogramm.

Kann ich meine Zusatzversicherung über den Bonus abrechnen?

Ja. Sobald du die maximale Höhe erreicht hast, die dir deine Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms erstattet, kannst du die Kosten einreichen.

Bezahlt meine Kasse Präventionskurse?

Ja, fast alle Kassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse – die Höhe variiert.

Gibt es Unterschiede bei digitalen Services?

Ja, manche Kassen haben Apps, Online-AU, Chat oder Videoberatung. Andere sind noch klassisch unterwegs.

Warum unterscheiden sich die Leistungen?

Die Grundversorgung ist gleich. Unterschiede entstehen durch freiwillige Zusatzleistungen wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Bonusprogramme.

Besondere Lebenssituationen & Personengruppen

Kann ich trotz Krankheit wechseln?

Ja. Krankenkassen dürfen niemanden wegen Krankheit ablehnen – auch chronisch Kranke nicht.

Was, wenn ich während des Wechsels krank bin?

Deine Krankschreibung gilt weiter. Die neue Krankenkasse übernimmt nahtlos Krankengeldzahlungen, wenn du Anspruch hast.

Kann ich wechseln, wenn ich Krankengeld bekomme?

Ja, aber erst nach Ende der laufenden Krankengeldzahlung, da diese von deiner aktuellen Kasse abgeschlossen werden muss.

Wer kann in der Familienversicherung mit drin sein?

Deine Kinder, Ehe- oder Lebenspartner – solange sie bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Ab welchem Alter kann mein Kind nicht mehr familienversichert sein?

Grundsätzlich bis 25 Jahre, länger nur in Sonderfällen (z. B. Wehr- oder Ersatzdienst).

Wie bin ich als Student versichert?

Bis 30 Jahre oder maximal 14 Fachsemester kannst du die günstige studentische Versicherung nutzen. Danach bist du freiwillig versichert.

Wie bin ich als Selbstständiger versichert?

Du zahlst deinen Beitrag komplett selbst. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, mindestens aber nach der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage.

Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?

Du bleibst in der GKV versichert. Je nach Anspruch zahlt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter deine Beiträge.

Was gilt in Elternzeit oder Mutterschutz?

Du bleibst versichert, meist beitragsfrei. Viele Kassen haben zusätzliche Programme für Schwangere und Familien.

Was ist, wenn ich mehrere Jobs habe?

Dein Hauptjob zählt für die Versicherung. Nebenjobs werden beim Beitrag mitberücksichtigt.

Muss ich mich bei einem Umzug ummelden?

Innerhalb Deutschlands bleibst du bei deiner Kasse. Nur wenn du ins Ausland ziehst, brauchst du neue Regelungen

Bin ich während der Rente automatisch weiter versichert?

Ja, Rentner bleiben gesetzlich krankenversichert (Krankenversicherung der Rentner – KVdR). Beiträge werden von der Rente abgeführt.

Fragen zur privaten Krankenversicherung

Beinhaltet euer Vergleich auch private Krankenversicherungen?

Nein,wir vergleichen ausschließlich gesetzliche Krankenkassen (GKV). Private Krankenversicherungen (PKV) sind bei uns nicht im Vergleich enthalten.

Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Ja, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Alter unter 55 Jahren.

Fragen zu KassenKompass

Wie finanziert ihr euch?

Alle Krankenkassen zahlen für neue Mitglieder eine gleich hohe Aufwandsentschädigung. Unsere Empfehlungen richten sich ausschließlich danach, welche Kasse am besten zu deinen Bedürfnissen passt und in deinen Wunschbereichen die stärksten Leistungen bietet.

Arbeitet ihr für die Krankenkasse?

Nein, wir arbeiten nicht für eine bestimmte Krankenkasse. Wir sind ein unabhängiges Unternehmen mit der Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung und können alle Krankenkassen empfehlen, die für dich sinnvoll sind. Jede Kasse zahlt für neue Mitglieder eine gleich hohe Aufwandsentschädigung – entscheidend ist für uns allein, dass du vom Wechsel profitierst.

Jetzt bist du an der Reihe!

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