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Regelleistungen vs. Zusatzleistungen in der GKV
– Das sind die echten Unterschiede

2 min

Was sind Regelleistungen?

Rund 95 % der Leistungen, die du von deiner Krankenkasse erhältst, sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich. Diese sogenannten Regelleistungen sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt und bilden die Basis deiner Gesundheitsversorgung.

Gesetzlich festgelegte Leistungen umfassen unter anderem:

  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente (mit Zuzahlung)
  • Arztbesuche (Vorsorge, Beschwerdelinderung,..)
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Schutzimpfungen

Was sind Zusatzleistungen?

Zusatzleistungen sind freiwillige Angebote der gesetzlichen Krankenkassen, die über die vorgeschriebenen Regelleistungen hinausgehen. Diese können sich zwischen den Krankenkassen erheblich unterscheiden und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Diese zu vergleichen ist einfach - hier geht's zum Vergleich.

Beispiele für Zusatzleistungen sind:

  • Reiseimpfungen z.B.
    • Chikungunya
    • Cholera
    • Dengue-Fieber
    • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
    • Gelbfieber
    • Hepatitis A
    • Hepatitis B
    • Influenza (Saisonale Grippe)
    • Japanische Enzephalitis
    • Meningokokken-Erkrankungen (Serogruppen ACWY und/oder B)
    • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
    • Tollwut
    • Typhus
  • Erweiterte Zahnbehandlungen (z.B. höhere Zuschüsse für Professionelle Zahnreinigungen oder spezielle Füllungen)
  • Bestimmte Schwangerschaftsleistungen (z.B. Vaterschaftskurse, Hebammenrufbereitschaft)
  • Alternative Heilmittel (z.B. Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie)
  • Bonusprogramme für einen gesunden Lebensstil z.B.
    • Eine Sportmitgliedschaft
    • Nicht-Raucher Status
    • Gesunder BMI
  • Sportmedizinische Untersuchungen

Viele dieser freiwilligen Leistungen lassen sich über Bonusprogramme teilweise refinanzieren. Eine Übersicht findest du hier: Bonusprogramme der Krankenkassen.

Sachleistungsprinzip

Bei allen von den gesetzlichen Kassen erbrachten Leistungen gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass Zahlungen direkt zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, Apotheke) abgerechnet werden. Du musst in der Regel keinen Eigenanteil vorstrecken, außer bei Zuzahlungen, meistens 5-15€.

Zuzahlungen

Für einige Leistungen, insbesondere Medikamente, fällt eine Eigenbeteiligung an. Mittel gegen geringfügige Beschwerden (z.B. Abführmittel, Hustensaft, Nasenspray) werden von den Kassen grundsätzlich nicht übernommen.
Wenn du nur ein sehr niedriges Einkommen hast, kannst du dich unter Umständen von Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken entfällt die Eigenbeteiligung, wenn die jährlichen Zuzahlungen 1 % deines Bruttoeinkommens aufgrund derselben Erkrankung übersteigen. Schätzungen zufolge ist in Deutschland etwa jede dritte GKV-versicherte Person von Zuzahlungen befreit.

KassenKompass empfiehlt dir:

Da Zusatzleistungen von jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt werden, lohnt sich ein genauer Vergleich. Nutze unseren Rechner, um die verschiedenen Zusatzleistungen der Kassen gegenüberzustellen und die für dich passende Krankenkasse zu finden. So stellst du sicher, dass du optimal versorgt bist und von den besten Leistungen profitierst.

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