Was die Krankenkasse in der Schwangerschaft und nach der Geburt übernimmt
Die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt sind für werdende Mütter und Familien eine besondere Phase. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen diesen Lebensabschnitt mit einem umfassenden Katalog an Leistungen. Diese reichen von Vorsorgeuntersuchungen über die Geburt bis hin zur Nachsorge. Die Leistungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Hier geht’s zum Vergleich...
Vorsorgeuntersuchungen
Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten, werden zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen finanziert:
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Regelmäßige ärztliche Kontrollen:
Über die gesamte Schwangerschaft hinweg finden regelmäßige Untersuchungen durch den Gynäkologen oder die Hebamme statt.
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Ultraschalldiagnostik:
Mehrere Ultraschalluntersuchungen werden durchgeführt, um die Entwicklung des Kindes zu überwachen und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
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Screening auf Schwangerschaftsdiabetes:
Ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes gehört zur Standardvorsorge.
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HIV-Test:
Ein HIV-Test wird angeboten, um eine mögliche Übertragung auf das Kind zu verhindern.
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Weitere Blutuntersuchungen auf Infektionen:
Zum Schutz von Mutter und Kind werden verschiedene Bluttests auf Infektionen durchgeführt.
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Pertussis-Impfung (Keuchhusten):
Die Impfung der Schwangeren sowie der engsten Kontaktpersonen wird erstattet, um das Neugeborene zu schützen.
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NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest):
Die Kosten für den Trisomie-Test NIPT werden übernommen, wenn Arzt und Patient gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in der persönlichen Situation der Schwangeren notwendig ist.
Geburt
Die Kosten für die Geburt werden von der Krankenkasse vollständig übernommen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Geburt, einen Kaiserschnitt oder eine Wassergeburt handelt. Dies umfasst auch die Betreuung durch Hebammen vor, während und nach der Geburt.
Nach der Entbindung
Auch nach der Geburt stehen Müttern und Familien wichtige Leistungen zu:
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Untersuchung und Beratung der Wöchnerin:
Nach der Entbindung erfolgen Untersuchungen und Beratungsgespräche zur Genesung der Mutter.
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Rückbildungsgymnastik:
Die Kosten für Rückbildungskurse werden übernommen, um die körperliche Regeneration zu unterstützen.
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Stillberatung:
Bei Bedarf wird eine professionelle Stillberatung finanziert.
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Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe:
In bestimmten Fällen kann der Arzt eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege verordnen, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Für eine Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt entfallen die Zuzahlungen.
Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld
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Mutterschaftsgeld:
Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld.
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Kinderkrankengeld:
Für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren können Eltern Kinderkrankengeld erhalten.
Spezielle Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
Nach der Geburt begleitet ein enges Netz an Vorsorgeuntersuchungen die Entwicklung des Kindes:
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U-Untersuchungen (U1 bis U9):
Zehn Termine von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr decken die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes ab.
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J-Untersuchung (J1 und J2):
Jugendgesundheits-Checks zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr (J1) sowie zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr (J2, nicht von allen Kassen übernommen) beurteilen den Entwicklungsstand und bieten Beratungen an.
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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen:
Von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr werden regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen finanziert, inklusive Fluoridierung und Versiegelung.
Welche Krankenkassen besonders familienfreundlich sind, erfährst du hier: Beste Krankenkasse für Familien 2026
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