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Zahnleistungen der GKV 2025:
Zuschüsse & Zahnersatz

2 min

Zahnersatz

Zuschusshöhe:

Hängt von Befunde des Zahnarztes ab. Der Festzuschuss fließt unabhängig davon, ob eine einfache oder aufwendige Behandlung gewählt wird. Er beträgt 60 % der Kosten der Regelversorgung. Bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss:

  • +10 % bei jährlichen Kontrolluntersuchungen über 5 Jahre,
  • +15 % bei lückenlosem Nachweis über 10 Jahre.
    Erhöhung des Zuschusses: Mit einem lückenlos geführten Bonusheft können Sie den Zuschuss auf 70 % (nach 5 Jahren) oder 75 % (nach 10 Jahren) erhöhen.

Was zählt zum Zahnersatz?

  • Kronen:
    • Metallkrone, 300-500€ (Regelversorgung)
    • Keramisch verblendete Krone, 500-900€
    • Vollkeramik Krone, 700-1.200€
  • Brücken:
    • Metallbrücke, 900-1.500€ (Regelversorgung)
    • Vollkeramikbrücke 1.500-2.500€
  • Herausnehmbare Prothesen
    • Teilprothese, 500-1.000€
    • Vollprothese, 600-1.200€
  • Implantate:
    • 2.000-4.000€ pro Implantat

Die Zuschüsse werden immer anhand der Regelversorgung bemessen - bei Wahl einer Vollkeramik Krone beträgt der Zuschuss 60% des Preises einer Metallkrone.

Härtefall

Für Versicherte mit einem Einkommen unter 1.498€ gilt der Härtefall, d.h. 100% der Regelversorgung wird übernommen. Solltest du knapp über der Grenze liegen, dann sprich mit deiner Krankenkasse und dir wird ein höherer Zuschuss gewährt.

Heil- und Kostenplan

Vor Beginn der Behandlung erstellt die Zahnarztpraxis kostenfrei einen Heil- und Kostenplan. Er enthält Befund, Regelversorgung sowie die geplante Versorgung mit Art, Umfang und Kosten. Die Krankenkasse prüft den Plan vor Behandlungsstart und bewilligt – bei medizinischer Notwendigkeit – die Festzuschüsse entsprechend dem aufgeführten Befund.

Zahnfüllungen

Frontzähne

Für sichtbare Zähne übernehmen die Kassen die Kosten für zahnfarbene Komposit-Füllungen. Zusätzliche ästhetische Wünsche (z. B. besondere Farbgestaltung) verursachen Mehrkosten, die Versicherte selbst zahlen.

Seitenzähne

Im Seitenzahnbereich tragen die Kassen grundsätzlich die Kosten für Amalgam-Füllungen.

Wahl anderer Materialien

Alle Patientinnen und Patienten können alternative Füllstoffe wählen; die Mehrkosten, teilweise bis zu 1.150€ tragen gesetzlich Versicherte selbst. Eine Zahnzusatzversicherung kann dieses Risiko abdecken.

Vorsorge und professionelle Zahnreinigung

Regelmäßige Kontrollen

Die Krankenkassen bezahlen bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr sowie die Zahnsteinentfernung. Zur Früherkennung von Parodontitis sind alle zwei Jahre Untersuchungen vorgesehen. Für Kinder gibt es drei zahnärztliche Früherkennungen zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat sowie drei weitere zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die PZR gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Viele Kassen gewähren Zuschüsse. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten häufig vollständig. Hier mehr lesen...

Mehr zur Höhe der Zuschüsse und zu den Kassen mit guter PZR-Erstattung findest du hier: Zuschüsse zur Zahnreinigung

KassenKompass empfiehlt dir:

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich je nach Anbieter. Mit unserem Vergleich findest du schnell die Krankenkasse, die deine Zahnpflege am besten unterstützt. Zusätzlich erstatten viele Kassen bis zu 350 € pro Jahr für eine Zahnzusatzversicherung – häufig mit bis zu 100 % Leistung für Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung und weitere Behandlungen.

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