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Die 3 größten Irrtümer über gesetzliche Krankenkassen
– und was wirklich stimmt

2 min

Irrtum 1: Alle Kassen bieten gleiche Leistungen

Dieser Glaube ist weit verbreitet, aber irreführend. Zwar sind die Grundleistungen, die im Sozialgesetzbuch V festgelegt sind, für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und die meisten Medikamente.
Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: die sogenannten Satzungsleistungen. Jede Krankenkasse hat die Möglichkeit, über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus zusätzliche Angebote in ihrer Satzung zu verankern. Dies können zum Beispiel sein:

  • Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden:
    Viele Kassen beteiligen sich an den Kosten für Akupunktur (30-80€/ Sitzung), Osteopathie (60-150€/ Sitzung) oder Homöopathie (150-250€/ Sitzung).
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen:
    Einige Kassen bieten zusätzliche Checks oder Screenings an, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
  • Bonusprogramme:
    Für gesundheitsbewusstes Verhalten, wie Sport oder regelmäßige Vorsorge, werden oft Prämien oder Sachleistungen angeboten.
  • Reiseimpfungen:
    Nicht alle Kassen übernehmen die Kosten für alle Reiseimpfungen. Kosten können sich auf bis zu 200€ pro Impfung belaufen!
  • Zahnmedizinische Leistungen:
    Über die Standardversorgung hinaus können Zuschüsse zu professionellen Zahnreinigungen oder bestimmten Füllungen variieren.

Welche Leistungen wirklich gesetzlich vorgeschrieben sind und wo sich die Kassen unterscheiden, erfährst du hier: Regelleistungen vs. Zusatzleistungen

Ein genauer Vergleich der Satzungsleistungen kann sich also lohnen, um eine Kasse zu finden, die optimal zu den individuellen Bedürfnissen passt. Was für den einen unwichtig ist, kann für den anderen einen großen Mehrwert darstellen.

Hier geht’s zum Vergleich…

Irrtum 2: Man ist immer durchgehend versichert, egal was passiert

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder muss krankenversichert sein. Doch die Annahme, dass man unter allen Umständen lückenlos versichert bleibt, ist nicht immer korrekt. Es gibt bestimmte Situationen, in denen eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen kann:

  • Wechsel des Arbeitgebers:
    Bei einem Jobwechsel kann es zu kurzen Übergangszeiten kommen, in denen der Versicherungsschutz theoretisch unterbrochen sein könnte, wenn die Meldung an die Kasse nicht zeitnah erfolgt. In der Praxis wird dies jedoch meist nahtlos geregelt.
  • Auslandsaufenthalte:
    Längere Aufenthalte im Nicht-EU-Ausland sind oft nicht durch die deutsche GKV abgedeckt. Hier ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung unerlässlich.
  • Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung (PKV):
    Wer lange in der PKV war und die Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV erfüllt, muss unter Umständen mit einer Wartezeit oder einem Verwaltungsaufwand rechnen.
  • Selbstständigkeit:
    Nach der Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit und dem Übergang in die Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsschutz aktiv neu geregelt werden. Auch hier kann es ohne proaktives Handeln zu kurzen Lücken kommen.

Irrtum 3: Der Beitrag steigt im Alter

Das ist ein verbreiteter Irrtum, der oft aus Vergleichen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) resultiert. Im Gegensatz zur PKV, bei der die Beiträge im Alter tendenziell ansteigen können, funktioniert die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anders.

  • Einkommensbasierte Beiträge:
    Die Beiträge in der GKV richten sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet: Solange das Einkommen im Alter nicht steigt, steigen auch die Beiträge nicht allein aufgrund des Alters.
  • Rentenbezug:
    Im Rentenalter werden die Beiträge aus der gesetzlichen Rente sowie aus eventuellen Versorgungsbezügen oder Zusatzeinkommen berechnet. Ein Teil des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung wird dabei von der Rentenversicherung übernommen.
  • Pflegeversicherung:
    Lediglich die Beiträge zur Pflegeversicherung können sich marginal ändern, insbesondere wenn sich die Pflegestufe ändert oder wenn Kinderlosigkeit zu einem höheren Beitragssatz führt. Dies ist jedoch unabhängig vom Alterseintritt.

Es ist also falsch anzunehmen, dass allein das Älterwerden zu höheren GKV-Beiträgen führt. Änderungen resultieren vielmehr aus Anpassungen des Einkommens oder Änderungen im Gesetz.

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Ein klares Verständnis der Funktionsweise der Krankenkassen ist entscheidend, um Fehlannahmen zu vermeiden. Ein genauer Blick auf die Leistungen, eine Klärung des Versicherungsschutzes bei Veränderungen und eine realistische Einschätzung der Beitragsentwicklung sind unerlässlich, um gut informiert und abgesichert zu sein. Ein klares Bild über die Krankenkassen und deren Leistungen bekommst du bei uns im Vergleich.

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