Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist jederzeit möglich – aber nur, wenn du die geltenden Fristen kennst. Seit 2021 gelten neue Regeln: Du musst deine Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen, und die Bindungsfristen wurden verändert. Viele Versicherte glauben, dass ein Wechsel kompliziert ist, tatsächlich ist der Vorgang heute vollständig digital und dauert nur wenige Minuten.
Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Erst danach kannst du die Krankenkasse wechseln. Diese Frist beginnt ab Eintritt in die Kasse – nicht ab Jahreswechsel.
Beispiel:
Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate zum Monatsende.
Beispiel:
Wichtig: Du musst nicht kündigen. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung vollständig digital.
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 SGB V. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.
Das bedeutet:
Die aktuellen Zusatzbeiträge aller Krankenkassen findest du hier: Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2026 & 2025
| Fall | Sonderkündigung möglich? |
|---|---|
| Zusatzbeitrag steigt | Ja |
| Leistungen werden reduziert | Nein |
| Name der Kasse ändert sich | Nein |
| Arbeitgeberwechsel | Nein |
| Selbstständigkeit beginnt | Nein |
Wie modern und digital der Wechselprozess inzwischen geworden ist, hat procontra in einem eigenen Bericht über KassenKompass hervorgehoben.
procontra über den digitalen GKV-Wechsel: GKV-Wechsel:
So geht es nach dem Maschmeyer-Deal für KassenKompass weiter | procontra
Dein Arbeitgeber muss über den Wechsel deiner Krankenkasse informiert werden, damit er die Beiträge korrekt abführen kann.
Ein häufiger Irrtum ist die Sorge, während des Wechsels nicht versichert zu sein. Das ist nicht der Fall! Der Gesetzgeber hat sichergestellt, dass du stets nahtlos versichert bist. Es gibt keine Versicherungslücke beim Krankenkassenwechsel. Deine neue Krankenkasse beginnt ihre Leistungen direkt im Anschluss an die alte Krankenkasse.
Viele Versicherte verlieren durch verspätete Kündigung bares Geld.
Beispiel:
Wer die Kündigungsfrist um 2 Monate verpasst, verschenkt über 80 €.
„Ich kann nur zum 31.12. wechseln.“
→ Falsch. Wechsel ist ganzjährig möglich.
„Ich brauche ein Kündigungsschreiben.“
→ Veraltet. Kündigt jetzt komplett die neue Kasse.
„Private Zusatzversicherungen gehen verloren.“
→ Falsch. Diese laufen unabhängig weiter.
„Wenn ich kündige, verliere ich sofort Versicherungsschutz.“
→ Niemals möglich – GKV hat Versicherungspflicht.
| Situation | Regel |
|---|---|
| Wahltarif aktiv | Bindung 1–3 Jahre |
| Hausarztmodell | Bindung mind. 12 Monate |
| Krankenkasse fusioniert | kein Sonderkündigungsrecht |
| Beitragsrückstände | Wechsel kann blockiert werden |
Kann ich bei Beitragserhöhung sofort weg?
Ja – auch wenn du erst wenige Monate Mitglied bist.
Zählt Elternzeit zur Bindungsfrist?
Ja, die Mitgliedschaft läuft weiter.
Kann ich mehrmals pro Jahr wechseln?
Nein. Nach jedem Wechsel gilt wieder 12 Monate Bindung.
Braucht mein Arbeitgeber Unterlagen?
Nein. Die neue Kasse meldet dich automatisch digital.
Der Krankenkassenwechsel ist eine Chance, deine Gesundheitsversorgung optimal an deine Lebenssituation anzupassen. Nutze unseren Krankenkassenvergleich, um die beste Kasse für dich zu finden und von den Vorteilen eines Wechsels zu profitieren und unseren Kassenwechsel um ohne Papierkram, bequem zu wechseln. So stellst du sicher, dass du gut versorgt bist und nicht unnötig viel bezahlst.
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