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Krankenkasse wechseln:
Fristen, Regeln, Sonderkündigung
– verständlich erklärt

2 min

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist jederzeit möglich – aber nur, wenn du die geltenden Fristen kennst. Seit 2021 gelten neue Regeln: Du musst deine Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen, und die Bindungsfristen wurden verändert. Viele Versicherte glauben, dass ein Wechsel kompliziert ist, tatsächlich ist der Vorgang heute vollständig digital und dauert nur wenige Minuten.

Wie lange bin ich gebunden?

Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Erst danach kannst du die Krankenkasse wechseln. Diese Frist beginnt ab Eintritt in die Kasse – nicht ab Jahreswechsel.

Beispiel:

  • Eintritt: 01.09.2024
  • Wechsel möglich: ab 01.09.2025

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate zum Monatsende.

Beispiel:

  • Antrag bei neuer Kasse im Februar
  • Wechsel zum 01. Mai

Wichtig: Du musst nicht kündigen. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung vollständig digital.

Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen

Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 SGB V. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Das bedeutet:

  • Kündigung auch vor Ablauf der 12 Monate
  • Frist bleibt 2 Monate
  • Keine Begründung nötig
  • Kündigung erfolgt durch die neue Kasse

Die aktuellen Zusatzbeiträge aller Krankenkassen findest du hier: Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2026 & 2025

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Fall Sonderkündigung möglich?
Zusatzbeitrag steigt Ja
Leistungen werden reduziert Nein
Name der Kasse ändert sich Nein
Arbeitgeberwechsel Nein
Selbstständigkeit beginnt Nein

Wie läuft der Wechsel konkret ab?

  1. Wunschkasse auswählen:
    Nutze unseren Vergleichsrechner:
    1. Beantworte 5-15 Fragen, die zu deiner Lebenssituation passen
    2. Vergleiche die Krankenkassen entweder nach Leistung, Preis oder Preis-Leistung
    3. Wähle deine Wunschkasse
  2. Mitgliedsantrag ausfüllen:
    Diesen kannst du bequem, bei uns, online ausfüllen.
  3. Wir erledigen den Rest:
    Wir informieren deine alte Kasse über deinen Wechselwunsch und regeln die Kündigung für dich.
    Hier geht's zum Vergleich...

Wie modern und digital der Wechselprozess inzwischen geworden ist, hat procontra in einem eigenen Bericht über KassenKompass hervorgehoben.

procontra über den digitalen GKV-Wechsel: GKV-Wechsel:
So geht es nach dem Maschmeyer-Deal für KassenKompass weiter | procontra

Arbeitgeber benachrichtigen

Dein Arbeitgeber muss über den Wechsel deiner Krankenkasse informiert werden, damit er die Beiträge korrekt abführen kann.

  • Daten ausfüllen:
    Fülle die Angaben zu deinem Arbeitgeber aus und wir informieren Ihn über den Kassenwechsel

Du bleibst durchgehend versichert

Ein häufiger Irrtum ist die Sorge, während des Wechsels nicht versichert zu sein. Das ist nicht der Fall! Der Gesetzgeber hat sichergestellt, dass du stets nahtlos versichert bist. Es gibt keine Versicherungslücke beim Krankenkassenwechsel. Deine neue Krankenkasse beginnt ihre Leistungen direkt im Anschluss an die alte Krankenkasse.

Was passiert mit Bonusprogrammen und Familienversicherung?

  • Bonuspunkte gehen beim Wechsel verloren
  • Familienversicherte werden automatisch mit umgemeldet
  • Wahltarife (z. B. Hausarztmodell) können dich für 1–3 Jahre binden

Finanzieller Effekt: Deshalb lohnt sich rechtzeitiges Kündigen

Viele Versicherte verlieren durch verspätete Kündigung bares Geld.

Beispiel:

  • Alter Zusatzbeitrag: 3,4 %
  • Bessere Kasse: 2,4 %
  • Einkommen: 4.200 €/Monat
  • Ersparnis: 504 € im Jahr

Wer die Kündigungsfrist um 2 Monate verpasst, verschenkt über 80 €.

Häufige Irrtümer

„Ich kann nur zum 31.12. wechseln.“
→ Falsch. Wechsel ist ganzjährig möglich.

„Ich brauche ein Kündigungsschreiben.“
→ Veraltet. Kündigt jetzt komplett die neue Kasse.

„Private Zusatzversicherungen gehen verloren.“
→ Falsch. Diese laufen unabhängig weiter.

„Wenn ich kündige, verliere ich sofort Versicherungsschutz.“
→ Niemals möglich – GKV hat Versicherungspflicht.

Sonderfälle

Situation Regel
Wahltarif aktiv Bindung 1–3 Jahre
Hausarztmodell Bindung mind. 12 Monate
Krankenkasse fusioniert kein Sonderkündigungsrecht
Beitragsrückstände Wechsel kann blockiert werden

FAQ

Kann ich bei Beitragserhöhung sofort weg?
Ja – auch wenn du erst wenige Monate Mitglied bist.

Zählt Elternzeit zur Bindungsfrist?
Ja, die Mitgliedschaft läuft weiter.

Kann ich mehrmals pro Jahr wechseln?
Nein. Nach jedem Wechsel gilt wieder 12 Monate Bindung.

Braucht mein Arbeitgeber Unterlagen?
Nein. Die neue Kasse meldet dich automatisch digital.

KassenKompass empfiehlt dir:

Der Krankenkassenwechsel ist eine Chance, deine Gesundheitsversorgung optimal an deine Lebenssituation anzupassen. Nutze unseren Krankenkassenvergleich, um die beste Kasse für dich zu finden und von den Vorteilen eines Wechsels zu profitieren und unseren Kassenwechsel um ohne Papierkram, bequem zu wechseln. So stellst du sicher, dass du gut versorgt bist und nicht unnötig viel bezahlst.

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